Allgemeine Geschäftsbedingungen
- 1. Gegenstand, Geltungsbereich
- 2. Grundsätze der Leistungserbringung
- 3. Lieferung
- 4. Vorbereitung der Erstellung, künstlerische Gestaltung, Treuebindung
- 5. Zahlung, Aufrechnungs- und Abtretungsverbot
- 6. Gewährleistung
- 7. Haftung
- 8. Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte
- 9. Sonstige gesetzliche Vorgaben, Haftungsfreistellung
- 10. Laufzeit und Kündigung
- 11. Vertraulichkeit
- 12. Sonstiges
- 13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
1.1 Firmenkunden (nachfolgend „Kunde“) beraten und unterstützen wir bei der Kommunikation von Marken- und Strategiebotschaften und konzipieren und realisieren dazu geeignete Maßnahmen (im Folgenden zusammenfassend „Produkte und Leistungen“).
1.2 Diese AGB, unsere Produkt- und Leistungsbeschreibung und unsere sonstigen produkt- oder leistungsspezifischen Vertragsbestimmungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.
2.1 Unsere Leistungen beschränken sich auf die in unserer Produkt- und Leistungsbeschreibung beschriebenen Eigenschaften. Darüber hinausgehende Beschaffenheiten schulden wir nicht. Dies gilt auch im Falle öffentlicher Äußerungen, Werbung oder Darstellungen gleich welcher Form, es sei denn, wir haben die derart dargestellte Beschaffenheit ausdrücklich schriftlich bestätigt.
2.2 Garantien und sonstige über die Produkt- und Leistungsbeschreibung hinausgehende Zusagen gleich welcher Art bedürfen im Übrigen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
2.3 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert werden.
3.1 Liefertermine bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit unserer schriftlichen Zusage. Andernfalls dienen Terminangaben lediglich als unverbindliche Planangaben. Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt haben wir nicht zu vertreten. Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstlieferung abhängig. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, oder sind wir in der Vertragsdurchführung anderweitig unverschuldet behindert, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Kunden steht ein Recht auf Schadenersatz aus diesem Grunde dann nicht zu. Im Übrigen gelten Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung als verlängert. Wir werden dem Kunden die Behinderung mitteilen.
3.2 Wir sind zur Teillieferung berechtigt, soweit diese für den Kunden nicht unzumutbar ist.
3.3 Wir geraten nur durch Mahnung in Verzug. Alle Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen der Schriftform. Nachfristsetzungen des Kunden müssen zumindest 30 Kalendertage betragen. Soll der fruchtlose Ablauf einer gesetzten Frist den Kunden zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Beendigung des Vertrages in sonstiger Weise berechtigen, so muss der Kunde diese Konsequenz des fruchtlosen Fristablaufs zusammen mit der Fristsetzung schriftlich androhen.
4.1 Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, stellt uns der Kunde vor Beginn der Auftragsbearbeitung durch uns verarbeitungsfähige Daten in einem handelsüblichen Format zur Verfügung.
4.2 Sofern der Kunde keine konkreten Vorgaben stellt oder keine Auswahl bezüglich Bildern und Text trifft, erhalten wir absolut freie Hand bei der künstlerischen Gestaltung und Formulierung von Texten. Die von uns erstellten künstlerischen Leistungen sind allesamt künstlerische Werke im Sinne des Kunsturheberrechts. Uns steht innerhalb der konkreten Auftragsausführung das Recht auf die freiheitliche Gestaltung in künstlerischer und technischer Ausführung zu. Bei bloßem Nichtgefallen bestehen insoweit keine Ansprüche gegen uns, insbesondere nicht auf Wandelung, Minderung oder Nachbesserung.
4.3 Die Treuebindung gegenüber unseren Kunden verpflichtet uns zu einer objektiven, allein auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen des Media-Einsatzes und die Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch uns, z. B. im Bereich der Werbemittelproduktion. Sofern der Kunde sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Kunden.
5.1 Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Wir behalten uns vor, Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Kunden veranlasst sind, zu berechnen.
5.2 Zusatzleistungen, die nicht in unserer Produkt- und Leistungsbeschreibung enthalten sind, aber vom Kunden erwartet oder beauftragt werden, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge
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des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
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der erforderlichen und zumutbaren Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
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des Aufwandes für Lizenzmanagement,
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in Auftrag gegebener Test- und/oder Recherchedienstleistungen und rechtlicher Prüfungen sowie
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außerhalb üblicher Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 8-18 Uhr) erbrachter Dienstleistungen; dabei werden die in Deutschland gesetzlich festgelegten Feiertage berücksichtigt.
5.3 Durch den Auftrag anfallenden Nebenkosten (einschließlich aber nicht beschränkt auf Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Requisiten und Spezialgeräteverleih, Honorare für Sprecher und/oder Vokalisten, Bildsynchronisation, Reisekosten, Spesen) gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden. Sprecher, Vokalisten und/oder Musiker werden von uns ausschließlich namens, im Auftrag und für Rechnung des Kunden engagiert.
5.4 Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch uns mit dem Ziel des Vertragsabschlusses mit dem Kunden erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des mit dem Kunden dafür vorab vereinbarten Entgelts („Präsentationshonorar“). Das Präsentationshonorar wird im Falle der Erteilung des Auftrags auf die Gesamtvergütung angerechnet.
5.5 Wird ein Auftrag aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, nicht ausgeführt, so können wir – ohne dass es eines Schadensnachweises bedürfte und unabhängig davon, ob aus Sicht des Kunden ein Schaden überhaupt entstanden oder wesentlich niedriger ist – ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% der vereinbarten Gesamtvergütung berechnen. Wird ein angefangener Auftrag aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht fertiggestellt, so steht uns die volle Gesamtvergütung zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung begonnen wurde.
5.6 Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden dem Kunden berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeausdrucken, die vom Kunden wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
5.7 Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft ausgestellt.
5.8 Einmalige und wiederkehrende Zahlungspflichten des Kunden werden ab Vertragsbeginn für die Dauer des jeweiligen Zahlungszeitraumes sofort fällig, soweit wir nicht in der Leistungsbeschreibung oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich eine spätere Fälligkeit bestimmt haben.
5.9 In Ermangelung eines Zahlungseingangs bei uns gerät der Kunde auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung bzw. Zahlungsaufstellung in Verzug. Der Empfang der Gegenleistung ersetzt bestehende Zweifel über den Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung bzw. Zahlungsaufstellung.
5.10 Bei umfangreichen Vorleistungen sind wir berechtigt, angemessene Vorauszahlungen zu verlangen. Darüber hinaus können wir Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen fordern, wenn zum Kunden noch keine Geschäftsbeziehung besteht oder wenn Gründe bestehen, an der pünktlichen Zahlung durch den Kunden zu zweifeln. Werden nach Vertragsabschluss Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden erkennbar, können wir eingeräumte Zahlungsziele widerrufen, die Zahlung sofort fällig stellen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten, sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Kunde sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
5.11 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Forderungen, die diesem gegenüber uns zustehen, aufzurechnen, es sei denn im Fall unserer Zahlungsunfähigkeit oder wenn die Forderung des Kunden im rechtlichen Zusammenhang mit unserer Forderung steht und gerichtlich festgestellt oder von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden ist. Er darf seine Forderungen nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte abtreten; wir werden die Zustimmung nicht unbillig verweigern.
6.1 Wir gewährleisten die Leistungserbringung im Rahmen der Bestimmungen des Abschnitts 2 und sagen dem Kunden zu, dass unseren Leistungen keine Rechte Dritter entgegenstehen.
6.2 Im Falle einer vertragswidrigen Nutzung unserer Leistungen durch den Kunden entfällt jegliche Haftung oder Gewährleistung durch uns.
6.3 Wir leisten Gewähr, indem wir die Ursachen des vom Kunden sachdienlich angezeigten Mangels umgehend zu beseitigen versuchen und dem Kunden ggf. Hinweise geben, wie Fehlfunktionen zukünftig vermieden werden können. Wir sind zu zwei Nachbesserungsversuchen oder dem Austausch defekter Ware oder der Einräumung von Nutzungsbefugnissen ohne entgegenstehende Rechte Dritter innerhalb von max. 30 Kalendertagen seit einer sachdienlichen Meldung eines Mangels durch den Kunden berechtigt.
6.4 Schlägt auch der zweite Versuch der fristgerechten Mangelbeseitigung fehl oder weist auch ein gestellter Ersatz offensichtliche Mängel im Zeitpunkt des Zurverfügungstellens auf, ist der Kunde zur fristlosen, schriftlich zu erklärenden Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Andere Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen.
6.5 Behaupten Dritte gegenüber dem Kunden, vertragsgegenständlichen Leistungen der ComLudi stünden Rechte des Dritten entgegen, so unterrichtet uns der Kunde unverzüglich, schriftlich und umfassend von den Anspruchsbehauptungen und der Identität des Dritten. Der Kunde ermächtigt uns hiermit, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und außergerichtlich allein zu übernehmen. Der Nutzer darf solche Ansprüche von sich aus nicht anerkennen. Andernfalls verliert er seine Ansprüche auf Gewährleistung und ist uns zum Ersatz des aus der Anerkennung resultierenden Schadens verpflichtet.
6.6 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Vertragsbeginn.
7.1 Wir haften unbeschränkt nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns oder durch unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden sowie in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Sachen zwingend gehaftet wird. Wir haften darüber hinaus unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, welche wir oder unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
7.2 Gehen erbrachte Leistungen trotz größter Sorgfalt unsererseits unwiderruflich verloren, ohne dass wir dies zu vertreten haben, berührt dies unseren Vergütungsanspruch nicht. Wir sind in diesem Fall zur Ersatzbeschaffung zu einem vom Kunden zu zahlenden Selbstkostenpreis verpflichtet, es sei denn, dass der Kunde den Verlust zu vertreten hat.
7.3 Soweit wir gemäß 2.2 eine Garantie abgegeben oder eine Eigenschaft zugesichert haben, beschränkt sich unsere Haftung auf solche Schäden, vor denen die Garantie oder zugesicherte Eigenschaft vorhersehbar schützen sollte.
7.4 In allen sonstigen Fällen haften wir nur bei einer den Vertragszweck gefährdenden Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns oder unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, stets beschränkt auf die Höhe des typischerweise voraussehbaren Schadens.
7.5 Mit Ausnahme von 7.1 verjähren alle Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund oder Ersatz vergeblicher Einwendungen nach einem Jahr. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Kenntnis des Schadens durch den Kunden. Für alle weiteren Ansprüche wegen Pflichtverletzungen wie Nichterfüllung, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und Nebenpflichtverletzungen gilt ebenfalls eine Verjährungsfrist von einem Jahr.
8.1 Entwickeln wir für den Kunden auftragsgemäß Produkte und / oder erbringen wir dem Kunden Dienst- oder Werkleistungen, stehen uns an den Ergebnissen alle sachenrechtlichen, geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte zu. Alle mit solchen Ergebnissen zusammenhängenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte übertragen wir im Rahmen des Vertragszwecks und für die Dauer des Vertrages auf den Kunden, d. h., je nach Vertragszweck bestimmen sich der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechts sowie die jeweils eingeräumte Nutzungsart. Dazu gehört ggf. auch die Überlassung individueller, nicht exklusiver Lizenzen zur Verwendung von uns oder in unserem Auftrag entwickelter Werbespiele durch Privatkunden, wobei diese Lizenzen rein persönlicher Natur, nicht übertragbar und nicht kommerziell verwertbar sind.
8.2 Eine darüber hinausgehende Weitergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Dritte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Entgegenstehende Vereinbarungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.
8.3 Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei uns.
8.4 Bei der Verwendung unseres Werkes haben wir und – nach unserer Entscheidung – eventuelle Zulieferer, die einen wesentlichen Beitrag bei der Erstellung des Werkes geleistet haben, Anspruch, benannt zu werden. Wir haben darüber hinaus Anspruch, in branchenüblicher Weise als Urheber bezeichnet zu werden. Der Kunde ist ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die zwischen uns vereinbarte Werkbezeichnung bzw. den Titel einer Produktion zu verändern. Der Kunde erfüllt für die ggf. von ihm vorgenommene oder beauftragte Vervielfältigung und Verbreitung der Produkte alle anfallenden gesetzlichen oder vertraglichen Urheberrechtsverbindlichkeiten. Nach Veröffentlichung stellt der Kunde uns unaufgefordert Belegstücke zur Verfügung.
8.5 Wir übertragen die Nutzungsrechte an Musikkompositionen als Teil unserer Produkte und Leistungen frei von Ansprüchen Dritter, insbesondere auch frei von persönlichkeitsrechtlichen Einwendungen und Vergütungsansprüchen Dritter. Wir bleiben berechtigt, die Kompositionen für eigene Demonstrationszwecke zu verwerten. Ist Gegenstand des Auftrages die Bearbeitung eines geschützten Werkes, so obliegt es dem Kunden, die erforderliche Erlaubnis des Originalurhebers einzuholen. Sollte eine Komposition zwölf Monate nach Abnahme nicht veröffentlicht worden sein, fallen die Rechte mit Ablauf der Zwölf-Monatsfrist auf uns zur ausschließlichen Verwertung zurück. Ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung ist der Kunde nicht berechtigt, die Kompositionen umzugestalten, zu bearbeiten, neu aufzunehmen oder mit Bild-, Text- und/oder Tonmaterial eines anderen Produktes als dem vertraglich vereinbarten zu synchronisieren.
9.1 Der Kunde wird die gesetzlichen Vorgaben des Staates beachten, von welchem aus er unser Produkt und/oder Leistungsangebot nutzen möchte und sein Nutzungsverhalten entsprechend ausrichten.
9.2 Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen oder Forderungen frei, die gegenüber uns von Dritten auf Grund einer behaupteten Verletzung gesetzlicher Vorgaben oder von Vertragspflichten seitens des Kunden geltend gemacht werden.
10.1 Das Vertragsverhältnis ist vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung für den Zeitraum von einem Jahr ab Vertragsbeginn abgeschlossen und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine Vertragspartei wirksam die ordentliche Kündigung erklärt.
10.2 Eine ordentliche Kündigung ist vorbehaltlich einer gesonderten Regelung jeweils unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist zum Ende der Vertragslaufzeit oder, falls das Vertragsverhältnis gesondert auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde, zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres möglich.
10.3 Beide Vertragsparteien sind zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere im Falle einer wesentlichen Vertragsverletzung des Vertragspartners, berechtigt.
10.4 Im Falle einer wesentlichen Vertragsverletzung durch uns ist der Kunde erst dann zur fristlosen Kündigung befugt, wenn er die wesentliche Vertragsverletzung bei uns schriftlich unter Angabe sachdienlicher Hinweise angezeigt und wir nicht binnen 30 Tagen seit Zugang der Anzeige die wesentliche Vertragsverletzung beseitigt haben. Kündigt der Kunde berechtigterweise fristlos, erstatten wir ihm den bereits vorab entrichteten Betrag - anteilig auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigungserklärung berechnet - zurück.
10.5 Kündigen wir berechtigterweise fristlos, steht dem Kunden kein anteiliger Rückvergütungsanspruch zu.
10.6 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
11.1 Hiermit verpflichten sich unser Kunde und wir uns gegenseitig, sämtliche im Zusammenhang mit der Anbahnung und der Durchführung unserer Kooperation zugänglich werdenden Unterlagen, Dokumentationen, Zeichnungen und sonstige Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen Partners erkennbar sind, einschließlich des Inhalts unseres Kooperationsvertrags unbefristet geheim zuhalten und, soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
11.2 Beide Vertragspartner werden durch geeignete Abreden mit ihren Mitarbeitern und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.
11.3 Der vorliegende Abschnitt 11 gilt nicht für
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Informationen, die zulässigerweise veröffentlicht wurden und deren Veröffentlichung daher keine Verletzung des Kooperationsvertrags darstellt,
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Informationen, die sich bereits vor der Offenlegung gemäß dem Kooperationsvertrag rechtmäßig im Besitz des Empfängers befanden,
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Informationen, die von einem Dritten erlangt wurden, der zu deren Offenlegung berechtigt ist, und
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Informationen, zu deren Offenlegung eine Partei aufgefordert wird und im Falle einer Weigerung auf gesetzlicher Grundlage verpflichtet werden könnte.
11.4 Die Einschränkungen in diesem Abschnitt 11 bestehen nach einer Kündigung bzw. nach Ablauf des Kooperationsvertrags so lange fort, wie dies gesetzlich zulässig ist.
12.1 Wir behalten uns vor, zur Erfüllung unserer Vertragspflichten Unterauftragnehmer einschließlich verbundener Unternehmen mit der Erbringung von Teilen des Dienstes zu beauftragen, bleiben aber dem Kunden gegenüber für die Leistung des Dienstes verantwortlich. Wir sind verpflichtet, die zur Erfüllung unserer Vertragspflichten erforderlichen Erfüllungsgehilfen mit größtmöglicher Sorgfalt auszusuchen. Eine weitergehende Haftung für Erfüllungsgehilfen übernehmen wir nicht.
12.2 Der Kunde stimmt zu, dass wir unabhängige Vertragsparteien sind, von denen keine als Bevollmächtigter der jeweils anderen auftritt, und dass wir nicht als Bevollmächtigter von Endkunden auftreten. Keine der Parteien ist berechtigt, im Namen der anderen bindende Zusagen zu machen, Verträge zu schließen oder Verhandlungen zu führen, im Namen der anderen Partei Schulden zu machen bzw. Verpflichtungen einzugehen oder zu bewirken – gleich auf welche Weise und zu welchen Zwecken – mit der Folge, dass Haftungsansprüche gegenüber der jeweils anderen Partei entstehen.
12.3 Der Kunde stimmt zu, dass wir seinen Namen, sein(e) Logo(s), Verweise auf seine Homepage und eine Kurzbeschreibung des realisierten Projekts in eine Referenzliste aufnehmen und bekanntgeben. Wir verpflichten uns gegenseitig, nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei darüber hinausgehende verkaufsfördernde Materialien oder Werbematerialien, die sich auf die jeweils andere Partei beziehen, oder Pressemitteilungen in Bezug auf die Kooperation oder den Dienst zu veröffentlichen. Die Zustimmung darf durch die jeweils andere Partei nicht grundlos verweigert oder verzögert werden.
13.1 Die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden unterliegt Schweizer Recht, als wären beide Vertragsparteien im Schweizer Kanton Zug ansässig. Das Kollisionsrecht und das UN-Kaufrecht (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods CISG) sind nicht anzuwenden.
13.2 Die Parteien verpflichten sich, alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung außerhalb eines ordentlichen Gerichtsverfahrens durch einen Einzelschiedsrichter abschließend zu lösen zu versuchen. Dabei kommt das Schweizer „Konkordat über die Schiedsgerichtsbarkeit“ mit den Verfahrensbestimmungen des Kantons Zug zur Anwendung und nachfolgend das Zivilprozessrecht des Kantons Zug.
13.3 Können die Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung nicht im Schiedsverfahren gelöst werden, gilt als Gerichtsstand Zug.
